Nationale Kommission zur Verhütung von Folter
Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) ist eine behördenunabhängige nationale Kommission mit gesetzlichem Auftrag, welche im Rahmen von regelmässigen Kontrollbesuchen die Menschen- und Grundrechtskonformität freiheitsbeschränkender Massnahmen in Einrichtungen des Freiheitsentzugs überprüft und sicherstellt, dass die Grundrechte der betroffenen Personen gewahrt werden.
Thematische Schwerpunkte

Gesundheitsversorgung in Einrichtungen des Freiheitsentzugs
Die Kommission legt anlässlich von Besuchen in Justizvollzugsanstalten ein Augenmerk auf die Ausgestaltung der Haftbedingungen, des Zugangs zu Beschäftigungs- und Bewegungsmöglichkeiten, der Kontakte mit der Aussenwelt sowie des Sanktionsregimes und der Gesundheitsversorgung.

Freiheitsbeschränkende Massnahmen
Anlässlich ihrer Besuche in psychiatrischen Einrichtungen, richtet die Kommission einen besonderen Fokus auf die Anwendung von freiheitsbeschränkenden Massnahmen und überprüft deren Angemessenheit im Lichte der hierfür einschlägigen erwachsenenschutzrechtlichen und menschenrechtlichen Vorgaben.

Einschränkung der Bewegungsfreiheit von asylsuchenden Personen
Anlässlich ihrer Besuche überprüft die Kommission die Eignung der Infrastruktur der Bundesasylzentren, namentlich für Familien mit Kindern, aber auch die Betreuung (insbesondere von vulnerablen Personen) und das Angebot an Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylsuchende. Sie überprüft überdies auch den Umgang mit Sanktionen und kontrolliert Massnahmen im Bereich der Sicherheit.
Informationen
Medienmitteilungen
Zwangsweise Rückführungen auf dem Luftweg: NKVF fordert besseren Schutz von Personen mit psychischen Erkrankungen
In ihrem heute veröffentlichten Bericht fasst die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) ihre Feststellungen zu zwangsweisen Rückführungen auf dem Luftweg im Jahre 2025 zusammen. Besondere Aufmerksamkeit richtet die Kommission in ihrem Bericht auf den Umgang mit Personen mit psychischen Erkrankungen. Sie sieht bei der Beurteilung der Transportfähigkeit, dem Einsatz von Zwangsmassnahmen, der Bereitstellung von Medikamenten sowie der Kontinuität der medizinischen Versorgung im Zielstaat Handlungsbedarf.
NKVF veröffentlicht ihren Tätigkeitsbericht 2025
Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) stellt in ihrem heute veröffentlichten Tätigkeitsbericht die wichtigsten Erkenntnisse ihrer gesetzlich vorgesehenen menschenrechtlichen Monitoring-Aktivitäten vor. Im Jahr 2025 lag der Schwerpunkt auf den Auswirkungen der Überbelegung in Einrichtungen des Freiheitsentzugs auf die Haftbedingungen der inhaftierten Personen. Angesichts der hohen Belegungszahlen in verschiedenen Einrichtungen der Schweiz ist es der Kommission ein Anliegen, die Risiken von Überbelegungen für die Grund- und Menschenrechte der inhaftierten Personen in ihrem Tätigkeitsbericht darzustellen.
Neues Mitglied der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter ernannt
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Januar 2026 Dr. med. Simone Hänggi, Chefärztin des Schwerpunktes Forensische Psychiatrie und Psychotherapie der Psychiatrie Baselland, zum Mitglied der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) ernannt. Die Ernennung erfolgt per 1. Februar 2026.
